Im Laufe des Jahres 1995 wurden die Planungen der Landesregierung öffentlich bekannt, die SPNV-Leistungen unter anderem zwischen Fürstenberg und Templin (wie auf einem erheblichen Teil des Nebenbahnnetzes) "wegen zu geringer Nachfrage" bei der Deutschen Bahn AG abzubestellen. Der Fuss e. V. brachte seinerzeit die Idee der 50-Seen-Bahn ein (vgl. auch meinen Artikel in den ÖN 25 / 1998). Zu einer Veranstaltung zu diesem Thema in Lychen kamen im Januar 1996 ca. 300 Menschen. Die Landesregierung - auf der Veranstaltung übrigens nicht vertreten - verwarf den Vorschlag unter Hinweis auf die hohen Finanzierungskosten.
Am 19. Mai 1996 stellte die Deutsche Bahn AG den Eisenbahnbetrieb (Gesamtverkehr) zwischen Fürstenberg und Templin ein. Das war 2 Wochen vor dem Abbestellungstermin zum Fahrplanwechsel am 2. Juni (und der Verkehrseinstellung auf den anderen betroffenen Strecken) und führte dazu, dass ich zusammen mit einigen Eisenbahn-Fans am Morgen des 1. Juni in Fürstenberg vergebens auf eine Abschiedsfahrt in einem regulären Zug wartete. Statt dessen fuhr "Schienenersatzverkehr". Erst auf Nachfrage beim Bahnhofspersonal erfuhren wir, dass an diesem Wochenende zusätzlich der Traditionszug des Eisenbahnmuseumsvereins Röbel (Müritz) fuhr. Der hatte zuvor eine besondere Schikane der Bahn AG erlebt: Die Benutzung der Strecke war ihm zunächst verweigert und erst zwei Tage vor besagtem Juniwochenende doch gestattet worden. Dies führte zu fast leeren Traditionszügen und einem herben Verlustgeschäft des Traditionsvereins. Und da der Zug erst eine Stunde nach unserer Ankunft kommen sollte, fuhr ich zunächst nach Lychen mit dem Bus (die meisten Fans warteten trotzdem!) und erlebte abends lediglich die Weiterfahrt nach Templin und anschließende Rückfahrt nach Fürstenberg mit dem Zug.
Die Deutsche Bahn AG erwirkte beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sofort
nach Einstellung des SPNV die Stillegung der Strecke. Auf Grund der Zusicherung,
die Strecke würde nicht entwidmet werden, stimmten dem die anliegenden
Gemeinden und die Kreise Oberhavel und Uckermark zu. Am 15. Juni 1996 wurde
bekanntermaßen der "in Deutschland einmalige" touristische Draisinenbetrieb
aufgenommen. Dieser wurde als Möglichkeit betrachtet, die Bahnstrecke
weiterhin betriebsbereit zu halten und so bei Bedarf eine Reaktivierung
schnell zu vornehmen zu können. In der Folgezeit kam es zu einigen
Draisinenunfällen, die zu einer zweitweiligen Einstellung des Draisinenbetriebs
im Spätsommer 1996 führten.
Diese Unfälle dienen dem EBA nun als Argument für die Entwidmung,
da es zukünftig auf einer Betriebsanlage der Eisenbahn (unter Planungshoheit
des EBA) keine Draisinenfahrten mehr geben dürfe.
Am 27. Januar 1999 war im Lychener Stadt-Anzeiger nachzulesen, dass
das EBA mit Bescheid Nr. 111/98 "Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes
[Strecke Fürstenberg - Templin km 93,512 - km 121,999] zum 03.12.1998
entwidmet" hatte, Widerspruchsfrist: ein Monat nach Bekanntgabe. Das Verfahren
steht im Zusammenhang mit dem Verkauf der Verkehrsflächen an den Tourismusverein
Templin, der die Draisinen jetzt ganz in eigener Regie fahren lassen will.
Der FUSS v.V. forderte in einem Schreiben vom 19. Januar 1999 an die zuständigen
Gremien des Landes, der Kreise und Gemeinden dazu auf, die Strecke für
einen symbolischen Preis an die Kreise Oberhavel und Uckermark zu übertragen
und so die Entwidmung zu verhindern. Diese Möglichkeit wurde mit der
Begründung abgelehnt, dies sei nur bei einer überwiegenden Nutzung
der Strecke für den SPNV (oder Güterverkehr) zulässig -
wofür wiederum das Land auf Grund der geringen Fahrgastzahlen nicht
zahlen würde. Das Amt Fürstenberg legte zunächst Widerspruch
gegen die EBA-Entscheidung ein. Das EBA drohte, keinen Draisinenbetrieb
(geplant zum 21. 3. 1999) auf der Strecke mehr zuzulassen, was in der Region
offensichtlich Eindruck machte. Aus einem Antwortschreiben der Vorsitzenden
des Fremdenverkehrsbands Uckermark, Annette Lamping, vom 4. März 1999
auf meine Anfrage: "Auch über die DB AG oder das [Landes-]Verkehrsministerium
konnte gegenüber dem Eisenbahnbundesamt keine andere Haltung zur Notwendigkeit
der Entwidmung erzeugt werden. Die Bonner sehen den Freizeitverkehr auf
der Schiene nicht als Aufgabe der Bahn an, was die Entwidmung erforderlich
macht. Allerdings hätte die Nicht-Entwidmung bedeutet, daß die
Draisine ab März 1999 nicht mehr erlaubt gewesen wäre und ein
schönes touristisches Projekt gestorben wäre. Deshalb hat das
Amt Fürstenberg unter anderem auch auf unseren Druck hin den Widerspruch
zurückgenommen."
Damit ist der offenbar einzige Kläger weggefallen und die Entwidmung
rechtsgültig. Die Eisenbahnstrecke Fürstenberg-Templin erlebt
somit nicht mehr ihr hundertjähriges Jubiläum 1999.
Auf Grund der Entwidmung ist die Strecke aus der Planungshoheit des
EBA entlassen worden und unterliegt nunmehr der örtlichen Bauleitplanung.
Im Falle einer Reaktivierung ist ein Planfeststellungsverfahren in Zuständigkeit
des Landes erforderlich. Hiermit ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen,
da das Land keinen Bedarf sieht. Nach Aussage des Verkehrsministers Hartmut
Meyer müssten zudem 2 Brücken erneuert werden. Bereits kurz nach
der Stillegung wurden mehrere Weichen und Signalanlagen demontiert, was
aber einen eingeschränkten Verkehr (1 Zuggarnitur) weiterhin ermöglichen
würde.
Bleibt zu hoffen, dass sich irgendwann die Bedingungen für SPNV
in ländlichen Regionen verbessern werden und bis dahin auch die Lychener
Eisenbahnstrecke noch nutzbar und z. B. nicht durch Straßen- (B96!)
oder Siedlungsprojekte verbaut ist. Dies zu verhindern, liegt auch in unserer
Verantwortung! Ich jedenfalls werde am Ball bleiben ...
Philip Jacobs
| zuletzt aktualisiert am 5. 5. 1998 - © ÖKOSTADT e. V. | ÖKOSTADT-Nachrichten |